Ab Mittwoch, den 24.11.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung NRW:
Das gilt für die Jugendmannschaften:
Für alle Trainer und Betreuer gilt die 2G Regel
Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind von der 2G Regel befreit.
Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren gilt auch 2G.
Für nicht schulpflichtige Kinder gelten die bisherigen Regeln.
Seniorenmannschaften:
Die 2G Regel gilt für Spieler und Trainer/Betreuer!
SPIELBETREIEB:
Für Zuschauer und Spieler/Trainer/Offizielle gilt die 2G Regel!
Ausnahme sind die Spieler der Jugendmannschaften/Offiziellen sofern sie unter die
oben aufgeführten Ausnahmeregelungen fallen.
Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll dabei spätestens ab dem 26. November 2021 die vom Robert Koch[1]Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Zudem ist mindestens im Rahmen angemessener Stichproben auch ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier vorzunehmen.
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