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CoronaSchV ab Mittwoch, den 24.11.21

Aktualisiert: 24. Nov. 2021

Ab Mittwoch, den 24.11.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung NRW:


Das gilt für die Jugendmannschaften:


  • Für alle Trainer und Betreuer gilt die 2G Regel

  • Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind von der 2G Regel befreit.

  • Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren gilt auch 2G.

  • Für nicht schulpflichtige Kinder gelten die bisherigen Regeln.


Seniorenmannschaften:


  • Die 2G Regel gilt für Spieler und Trainer/Betreuer!


SPIELBETREIEB:


Für Zuschauer und Spieler/Trainer/Offizielle gilt die 2G Regel!


Ausnahme sind die Spieler der Jugendmannschaften/Offiziellen sofern sie unter die

oben aufgeführten Ausnahmeregelungen fallen.


Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll dabei spätestens ab dem 26. November 2021 die vom Robert Koch[1]Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Zudem ist mindestens im Rahmen angemessener Stichproben auch ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier vorzunehmen.

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